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Gemeinsam setzen sich Politikerinnen und Politiker von links bis rechts seit 2013 dafür ein, dass eingetragene Partnerschaften im Bereich des Bürgerrechts gleich behandelt werden wie Ehepaare.

Silvia Schenker, SP Balthasar Glättli, Grüne Martin Bäumle, glp Martin Landolt, BDP Doris Fiala, FDP

Die Fraktionen der SP (Silvia Schenker), der Grünen (Balthasar Glättli), der Grünliberalen (Martin Bäumle) und der damaligen BDP (Martin Landolt) sowie Nationalrätin Doris Fiala (FDP) haben am 22. März 2013 praktisch gleichlautende parlamentarische Initiativen eingereicht, welche die Gleichstellung eingetragener Partnerschaften mit Ehepaaren im Einbürgerungsverfahren verlangt. Seit 2016 sind die Vorstösse aber sistiert. Mit der Einführung der „Ehe für alle“ auf Mitte 2022 können bisherige eingetragene Partnerschaften einfach in eine Ehe umgewandelt werden. Damit wäre auch die Diskriminierung im Einbürgerungsbereich überwunden.  Ob zusätzlich noch eine Gleichstellung im Einbürgerungsbereich erfolgen soll bei Paaren, die ihre bisherige eingetragene Partnerschaft nicht in eine Ehe umwandeln wollen, wird die staatspolitische Kommission des Ständerats zu entscheiden haben (Stand März 2022). 

Nachdem die Vorstösse von den Staatspolitischen Kommissionen beider Räte befürwortet wurden, hat die staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) eine entsprechende Gesetzes- resp. Verfassungsänderung ausgearbeitet. Deren Behandlung wurde auf Initiative des Ständerats 2016 aber sistiert, weil abgewartet werden soll, wie sich das Geschäft „Ehe für alle“ entwickelt. Die Überlegung dahinter: Würde die „Ehe für alle“ eine Mehrheit finden, wäre diese Sonderregelung zur Gleichstellung eingetragener Partnerschaften mit Ehepaaren im Einbürgerungsverfahren nicht mehr notwendig.

Während der Nationalrat in der Sommersession 2020 noch der Ehe für alle (inklusive Gleichstellung in der Fortpflanzungsmedizin) mit 132 zu 52 Stimmen klar zugestimmt hatte, verzögerte sich die Beratung im Ständerat. Die zuständige Rechtskommission des Ständerats beschloss am 11. August 2020, zuerst weitere Gutachten einholen, um zu klären, ob die Ehe für alle tatsächlich ohne Verfassungsänderung eingeführt werden soll. Schliesslich einigten sich aber beide Kammern in der Wintersession mehrheitlich auf eine Lösung, welche die Ehe für alle (ohne Verfassungsänderung) einführen will.

Die Stimmberechtigten stimmten am 26. September 2021 mit über 64% der Einführung der Ehe für alle zu, in allen Kantonen gab es eine Ja-Mehrheit. Die Ehe für alle soll per Mitte 2022 eingeführt werden. Bestehende eingetragene Partnerschaften sollen dabei unbürokratisch in eine Ehe umgewandelt werden können.

Die Vorstösse: 2013.418 / 2013.419 / 2013.420 / 2013.421 / 2013.422

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Nach dem JA zur Ehe für alle: wie weiter?

Nach dem Ja der Stimmberechtigten zur Ehe für alle wird die Beratung der sistierten parlamentarischen Initiativen wieder aufgenommen werden. Die geschieht voraussichtlich im ersten Quartal 2022 in der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S).

Die Kommission wird entscheiden müssen, ob sie trotz Einführung der Ehe für alle eine Regelung zur Gleichstellung von eingetragenen Partnerschaften im Einbürgerungsbereich befürwortet. Dagegen spricht, dass mit Einführung der Ehe für alle keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden können. Zudem können voraussichtlich bestehende eingetragene Partnerschaften geringem Aufwand in eine Ehe umgewandelt werden, was dann eine erleichterte Einbürgerung ermöglichen würde.

Für eine Verfassungsänderung spricht umgekehrt, dass es auch erlaubt bleibt, bereits bestehende eingetragene Partnerschaften weiterzuführen – und dass diese ohne eine entsprechende Verfassungsgrundlage weiterhin im Bereich der Einbürgerung diskriminiert bleiben.

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